Wie finanzieren wir uns?

Die Kosten für den laufenden Betrieb der Kindergruppe werden aus Subventionen der Stadt Linz und des Landes OÖ, sowie zum Teil aus Beiträgen der Eltern getragen. Die Haftung für den Verein übernehmen der Vorstand, beziehungsweise die Mitglieder des Vereins (die Eltern der betreuten Kinder).

Wie ergeben sich die Elternbeiträge?

Es werden grundsätzlich nur Ganztagesplätze vergeben (Mo-Fr). Der monatliche Beitrag ist nach Einkommen gestaffelt und wird jeweils am 15. des Monats per Einziehungsauftrag auf das Konto der Kindergruppe überwiesen.

Die Beiträge setzen sich aus dem Eltern-, Essens- und Vereinsbeitrag zusammen (gültig ab April 2021).

a)    Elternbeitrag

Elternbeitrag 229,53 €/Monat

Bei einem Familieneinkommen brutto unter ca. 3125 € kann um Ermäßigung angesucht werden.

Elternbeitrag 57,53 €/Monat

 b)    Essensbeitrag

Der Essensbeitrag ist für die Vollverpflegung der Kinder (Jausen und Mittagessen) zu entrichten. Der Höchstbeitrag (relevant bei einem Gesamtbruttoeinkommen ab ca. € 5.500,-) beträgt derzeit 77,07 €/Monat. Ein zweites Kind zahlt nur noch 80% des Essensbeitrages (jedoch mindestens den Mindestbeitrag), der Essensbeitrag des dritten Kindes beläuft sich auf 70% des Essensbeitrages. Der Essensbeitrag wird von der Stadt Linz vorgegeben und kann Änderungen unterliegen.

 c)    Vereinsbeitrag

Zusätzlich fallen noch 53,40 €/Monat als Vereinsbeitrag an. Dieser beinhaltet Material- und Werkbeiträge.

Rechenbeispiele

Familieneinkommen ist 6.000 €
Kind ist 24 Monate alt.
a) Elternbeitrag: 229,53 €
b) Essensbeitrag: 77,07 €
c) Vereinsbeitrag: 53,40 €

Summe: 360 €/Monat

Familieneinkommen ist 6.000 €
Kind ist 36 Monate alt.
a) Elternbeitrag: 57,53 €
b) Essensbeitrag: 77,07 €
c) Vereinsbeitrag: 53,40 €

Summe: 188 €/Monat

Für weitere Vergleiche, hier die Tarife der Stadt Linz für Krabbelstuben und Kindergärten. Bitte bedenken Sie beim Vergleich, dass unsere Einrichtung nur Ganztagesplätze anbietet und somit dementsprechen kalkuliert wird.

Einmalige Gebühren

Einschreibgebühr

Bei Anmeldung wird als Einmalzahlung eine Einschreibgebühr in der Höhe von 50 € eingehoben. Wird die Probezeit bzw. der Kindergruppenplatz trotz erfolgter Anmeldung nicht in Anspruch genommen, ist eine Kündigungsfrist von 8 Wochen vor Beginn der Probezeit einzuhalten. Bei Nichteinhaltung wird das Entgelt für den Probemonat nicht erstattet.

Probezeit

Die ersten vier Wochen (Probemonat) belaufen sich auf 150 € Innerhalb dieser Zeit kann der/die Erziehungsberechtigte oder die Kindergruppe die Aufnahme des Kindes widerrufen bzw. ablehnen.

Kaution

Bei Eintritt in die Kindergruppe ist für jedes Kind eine Kaution in der Höhe von 350 € auf das Konto der Kindergruppe zu überweisen. Dieser Betrag wird bei Austritt des Kindes rückerstattet.

Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, jeweils mit Monatsletztem. Die Kündigung ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Eine Kündigung mit Ende Juli ist nicht möglich.

Bankverbindung: Volkskreditbank, IBAN: AT44 1860 0000 1030 2313

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